Dienstunfähigkeitsversicherung:
Als Beamter genießen Sie viele Privilegien, aber auch hier gibt es Risiken. Eine Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall kann nicht nur Ihre Karriere gefährden, sondern auch Ihre finanzielle Sicherheit. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) schützen Sie sich effektiv vor den finanziellen Folgen, die eine Dienstunfähigkeit mit sich bringen kann.
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Dienstunfähigkeit
Das Wichtigste in Kürze
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) leistet, wenn ein Beamter oder eine Beamtin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist,
seinen oder ihren Dienst auszuüben. Nach den gesetzlichen Vorgaben tritt eine Dienstunfähigkeit in folgenden Fällen ein:
Dauerhafter Zustand
Wenn innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst geleistet wurde und keine Aussicht besteht, dass der Beamte in den nächsten sechs Monaten wieder vollständig dienstfähig wird.
Unfähigkeit zur Dienstausübung:
Wenn ein Beamter seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
Feststellung durch den Dienstherrn
Die Entscheidung, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, trifft der Dienstherr auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens.
Die Zukunft ist ungewiss
– eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert uns ab, wenn das Unvorhersehbare eintritt.
ZAHLEN & FAKTEN
Die häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeitsversicherung
Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst leisten konnte und keine Besserung in Sicht ist.
Psychische und psychosomatische Erkrankungen
Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
Krebs und Tumorerkrankungen
Unfälle
Sonstige Erkrankungen
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Je früher, desto besser – idealerweise bereits während der Verbeamtung auf Probe. Jüngere Versicherte profitieren oft von günstigeren Beiträgen.
Ja, viele Tarife schließen psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen mit ein.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist speziell auf Beamte zugeschnitten und leistet bei einer vom Dienstherrn festgestellten Dienstunfähigkeit, während die Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Berufsgruppen gilt und zahlt, wenn mindestens 50 % der zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr möglich sind.
Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente sollte so gewählt werden, dass sie die Versorgungslücke zwischen den Leistungen des Dienstherrn und Ihrem tatsächlichen finanziellen Bedarf vollständig abdeckt.
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