Beamte · Krankenversicherung
PKV und Beihilfe für Beamte
Als Beamter erstattet Ihnen der Dienstherr über die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Den Rest sichern Sie privat ab. So spielen beide zusammen und darauf kommt es bei der Wahl des Tarifs an.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten, die PKV als Restkostenversicherung den Rest.
- Der Beihilfesatz hängt von Dienstherr und Familie ab, beim Bund z. B. 50 % für aktive Beamte und 70 % im Ruhestand.
- Berufseinsteiger profitieren von der Öffnungsaktion der PKV: Aufnahme trotz Vorerkrankungen, Risikozuschlag höchstens 30 %.
- Wer den Wechsel des Beihilfesatzes nicht einplant, zahlt später drauf oder ist unterversichert.
So funktioniert die Beihilfe
Die Beihilfe ist Teil der Fürsorgepflicht Ihres Dienstherrn. Sie reichen Ihre Arztrechnungen bei der Beihilfestelle ein und erhalten den beihilfefähigen Anteil erstattet. Welche Leistungen beihilfefähig sind und in welcher Höhe, regelt die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn, also des Bundes oder Ihres Bundeslandes.
Die Bemessungssätze unterscheiden sich je nach Dienstherr. Beim Bund gilt zum Beispiel:
- Aktive Beamte: 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %
- Versorgungsempfänger (Ruhestand): 70 %
- Berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner: 70 %
- Berücksichtigungsfähige Kinder: 80 %
Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen und Leistungen. Maßgeblich ist immer die Verordnung Ihres Dienstherrn.
Die private Restkostenversicherung
Für den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt, schließen Sie eine private Krankenversicherung ab. Diese Beihilfetarife sind genau auf den verbleibenden Prozentsatz zugeschnitten und deshalb deutlich günstiger als eine Vollversicherung.
Zusätzlich lohnt der Blick auf Beihilfeergänzungstarife. Sie schließen Lücken bei Leistungen, die die Beihilfe nicht oder nur begrenzt erstattet, etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus, bei Zahnersatz oder bei Sehhilfen, je nach Beihilfeverordnung.
Worauf es bei der Tarifwahl ankommt
Ein günstiger Beitrag allein ist kein gutes Kriterium. Wichtiger sind:
- Passgenauigkeit zum Beihilfesatz, auch wenn er sich durch Kinder oder Ruhestand ändert
- Leistungen, die zu Ihrer Beihilfeverordnung passen, statt doppelt versicherter Bausteine
- Die Pflegepflichtversicherung, die Beamte ebenfalls beihilfekonform abschließen
- Die finanzielle Stabilität des Versicherers und die Beitragsentwicklung der vergangenen Jahre
- Ehrliche und vollständige Gesundheitsangaben im Antrag, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden
Anwärter, Referendare und Berufseinsteiger
Für Beamte auf Widerruf gibt es spezielle Ausbildungs- oder Anwärtertarife mit niedrigen Beiträgen. Beim Übergang in das Beamtenverhältnis auf Probe wird der Vertrag in den regulären Beihilfetarif umgestellt.
Besonders wichtig für Einsteiger ist die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer: Wer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen Antrag stellt, wird auch mit Vorerkrankungen aufgenommen. Der Risikozuschlag ist dann auf höchstens 30 % begrenzt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Die Frist sollte man kennen und nutzen.
Familie und Kinder
Kinder und berücksichtigungsfähige Partner haben eigene, meist höhere Beihilfesätze. Für sie ist ebenfalls ein passender Restkostentarif nötig. Kommt ein Kind hinzu, kann sich zudem Ihr eigener Beihilfesatz erhöhen, und der Tarif sollte entsprechend angepasst werden.
Ob ein Kind privat über den beihilfeberechtigten Elternteil oder gesetzlich über den anderen Elternteil versichert wird, hängt unter anderem vom Einkommen und der Versicherung des Partners ab und sollte vor der Geburt geklärt werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist mein Beihilfesatz?
Das hängt von Ihrem Dienstherrn und Ihrer familiären Situation ab. Beim Bund liegt er für aktive Beamte bei 50 % und steigt mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern sowie im Ruhestand auf 70 %. Die genauen Sätze Ihres Landes finden Sie in der jeweiligen Beihilfeverordnung.
Was ist die Öffnungsaktion der PKV?
Eine freiwillige Selbstverpflichtung vieler privater Krankenversicherer für Beamtenanfänger: Bei Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung erfolgt die Aufnahme ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse. Risikozuschläge sind auf maximal 30 % begrenzt.
Kann ich als Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?
Das ist grundsätzlich möglich, war aber lange teuer, weil Sie den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil zahlen. Einige Bundesländer bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe an, die einen Teil des GKV-Beitrags übernimmt. Die Entscheidung dafür ist meist unwiderruflich und sollte gut abgewogen werden.
Was passiert mit meiner PKV im Ruhestand?
Mit dem Ruhestand steigt bei den meisten Dienstherren der Beihilfesatz, zum Beispiel beim Bund von 50 % auf 70 %. Der private Anteil sinkt entsprechend, und Ihr Tarif wird auf den neuen Prozentsatz umgestellt. Das senkt in der Regel den Beitrag.
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WeiterlesenVerfasst von Dipl.-Ing. Johannes Petasch, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO). . Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung; maßgeblich sind die Regelungen Ihres Dienstherrn und die jeweiligen Vertragsbedingungen.
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