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Versicherungsmakler für Beamte
Beihilfe, Dienstunfähigkeit, Pension: Für Beamte gelten eigene Regeln. Produkte aus der freien Wirtschaft passen deshalb oft nicht. Hier erfahren Sie, worauf es in jeder Laufbahnphase ankommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beihilfe trägt einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Den Rest sichern Sie über eine private Restkostenversicherung ab.
- Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für Beamte oft nicht. Entscheidend ist eine Dienstunfähigkeitsklausel.
- Gerade Beamte auf Widerruf und auf Probe sind bei Dienstunfähigkeit kaum versorgt und brauchen frühzeitig Schutz.
- Auch mit Pension bleibt meist eine Lücke zum heutigen Netto, die sich planvoll schließen lässt.
Warum Beamte eine eigene Beratung brauchen
Beamte sind nicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert. Stattdessen sorgt der Dienstherr über Beihilfe und Pension vor. Diese Systeme folgen eigenen Regeln, die sich außerdem zwischen Bund und Ländern unterscheiden.
Viele Standardprodukte gehen an diesen Besonderheiten vorbei: Eine Krankenversicherung muss genau zum Beihilfesatz passen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss die Dienstunfähigkeit berücksichtigen, und die Altersvorsorge sollte die Pension einbeziehen statt sie zu ignorieren.
Die Laufbahnphasen und was dann wichtig ist
Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt stark davon ab, wo Sie in Ihrer Laufbahn stehen:
- Beamte auf Widerruf (Anwärter, Referendare): günstige Ausbildungstarife in der PKV und eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit, denn bei Entlassung entsteht kaum ein Versorgungsanspruch.
- Beamte auf Probe: Der Wechsel in den Normaltarif der PKV steht an. Die Dienstunfähigkeitsabsicherung bleibt besonders wichtig, weil Versorgungsansprüche in der Regel erst nach fünf Dienstjahren entstehen.
- Beamte auf Lebenszeit: Pension und Versorgungslücke rücken in den Fokus, ebenso Vermögensaufbau und die Absicherung der Familie.
- Kurz vor und im Ruhestand: Der Beihilfesatz steigt bei den meisten Dienstherren, die PKV-Tarife werden angepasst.
Beihilfe und private Krankenversicherung
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten. Wie hoch er ist, hängt vom Dienstherrn und von Ihrer familiären Situation ab. Für den verbleibenden Anteil schließen Sie eine private Krankenversicherung als sogenannte Restkostenversicherung ab.
Wichtig sind ein Tarif, der genau zu Ihrem Beihilfesatz passt, Beihilfeergänzungstarife für Leistungen, die die Beihilfe nicht oder nur teilweise erstattet, und eine Lösung für spätere Änderungen des Beihilfesatzes.
Dienstunfähigkeit absichern
Wird ein Beamter dauerhaft dienstunfähig, entscheidet der Dienstherr über die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung. Eine Versicherung sollte diese Entscheidung anerkennen, ohne eigene zusätzliche Hürden aufzubauen. Genau das leistet eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.
Pension, Versorgungslücke und Vermögensaufbau
Beim Bund und in den meisten Ländern beträgt der Ruhegehaltssatz 1,79375 % pro Dienstjahr, höchstens 71,75 % nach 40 Dienstjahren. Grundlage sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, nicht Ihr heutiges Netto. Hinzu kommen im Ruhestand Beiträge zur Krankenversicherung und die Besteuerung der Pension.
Sichere Bezüge sind eine sehr gute Basis für langfristigen Vermögensaufbau, etwa mit ETF-Sparplänen oder einer Immobilie als Kapitalanlage.
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind keine Beamten: Für sie gelten die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung sowie die Zusatzversorgung (z. B. VBL). Die Beratung unterscheidet sich deshalb deutlich.
Häufige Fragen
Brauche ich als Beamter eine private Krankenversicherung?
In aller Regel ja. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten, für den Rest brauchen Sie eine Restkostenversicherung. Einige Bundesländer bieten alternativ eine pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte an. Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt von Alter, Familie und Gesundheit ab und sollte vor der Entscheidung genau verglichen werden, da sie meist nicht umkehrbar ist.
Reicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte?
Oft nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung prüft nach eigenen Kriterien, ob Sie berufsunfähig sind. Für Beamte zählt aber die Entscheidung des Dienstherrn. Deshalb sollte der Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten.
Ab wann sollte ich mich als Beamter absichern?
Am besten zu Beginn der Ausbildung oder direkt mit der Verbeamtung. In jungen Jahren und bei guter Gesundheit sind die Beiträge niedriger und Vorerkrankungen seltener. Zudem gibt es für Berufseinsteiger in der PKV besondere Aufnahmeerleichterungen.
Was kostet die Beratung?
Das Erstgespräch und der Vertrags- und Finanzcheck sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Beratung findet per Video oder Telefon statt, egal wo in Deutschland Sie wohnen.
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WeiterlesenVerfasst von Dipl.-Ing. Johannes Petasch, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO). . Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung; maßgeblich sind die Regelungen Ihres Dienstherrn und die jeweiligen Vertragsbedingungen.
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