Krankenversicherung · PKV oder GKV
Private Krankenversicherung: Lohnt sich der Wechsel?
Die gesetzliche Krankenversicherung wird Jahr für Jahr teurer, ihre Leistungen bestimmt der Gesetzgeber. Für Selbstständige und gut verdienende Angestellte kann die PKV die bessere Wahl sein: mit vertraglich vereinbarten Leistungen und Beiträgen, die nicht am Einkommen hängen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der GKV-Beitrag liegt 2026 bei 14,6 % plus 2,9 % amtlichem durchschnittlichem Zusatzbeitrag. 2015 lag dieser Durchschnitt noch bei 0,9 %.
- Wechseln können in der Regel Selbstständige und Freiberufler sowie Angestellte, deren regelmäßiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (2026: 77.400 €).
- In der PKV ist der Leistungsumfang vertraglich vereinbart und hängt nicht vom gesetzlichen Leistungskatalog der GKV ab. Änderungen sind nur in engen vertraglichen und gesetzlichen Grenzen möglich.
- Die Entscheidung sollte langfristig gedacht sein: Eine Rückkehr in die GKV ist später nur eingeschränkt möglich.
Warum die gesetzliche Krankenversicherung immer teurer wird
Der allgemeine Beitragssatz der GKV liegt bei 14,6 %. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag ist in den letzten Jahren stark gestiegen: von 0,9 % im Jahr 2015 über 1,7 % (2024) und 2,5 % (2025) auf 2,9 % im Jahr 2026. Einzelne Kassen verlangen deutlich mehr.
Gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Ihr Einkommen verbeitragt wird, jedes Jahr. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € im Monat. Wer so viel oder mehr verdient, zahlt in der GKV einschließlich Pflegeversicherung insgesamt rund 1.226 € im Monat, Kinderlose rund 1.261 €. Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber etwa die Hälfte, Selbstständige zahlen den vollen Beitrag allein. Für 2027 zeichnet sich ein weiterer deutlicher Anstieg ab: Die Beitragsbemessungsgrenze soll auf 6.375 € steigen, Kinderlose würden dann inklusive Pflege rund 1.403 € zahlen (vorläufig, Stand November 2026).
Der GKV-Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach den Leistungen. Wer mehr verdient, zahlt mehr – für denselben Versicherungsschutz.
So stark ist der GKV-Höchstbeitrag gestiegen
Monatlicher Beitrag an der Beitragsbemessungsgrenze, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen, mit dem amtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Von 747 € (2015) auf 1.261 € (2026): +69 %.
* 2027 vorläufig: 1.403 € (Stand 04.11.2026)
- Zusatzbeitrag Ø 2,9 %: vom Bundesgesundheitsministerium bekanntgegeben
- Beitragsbemessungsgrenze 6.375,00 €: vom Kabinett beschlossen, Zustimmung des Bundesrats steht aus
- Pflege 4,5 % für Kinderlose: vom Kabinett beschlossen, Bundestag und Bundesrat stehen aus
Anstieg der Beitragseinnahmen je Versicherten: GKV und PKV
GKV: Beitragseinnahmen je Versicherten · PKV: Prämieneinnahmen je Vollversicherten
Zeitraum
Gesamtanstieg 2015–2025
Durchschnittlicher Anstieg pro Jahr
Quelle: WIP-Kurzanalyse, November 2024 (Wissenschaftliches Institut der PKV), Abbildungen 1 und 2. Die Jahre 2024 und 2025 sind dort hochgerechnet; Einzelwerte pro Jahr werden nicht veröffentlicht. Es handelt sich um Durchschnitte über alle Versicherten mit Struktur- und Einkommenseffekten, nicht um die Beitragsentwicklung eines einzelnen Vertrags.
Werte und Rechenweg als Tabelle
| Jahr | BBG/Monat | KV-Satz | Krankenvers. | Pflege kinderlos | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 2015 | 4.125,00 € | 15,5 % | 639,38 € | 107,25 € (2,6 %) | 746,63 € |
| 2016 | 4.237,50 € | 15,7 % | 665,29 € | 110,18 € (2,6 %) | 775,47 € |
| 2017 | 4.350,00 € | 15,7 % | 682,95 € | 121,80 € (2,8 %) | 804,75 € |
| 2018 | 4.425,00 € | 15,6 % | 690,30 € | 123,90 € (2,8 %) | 814,20 € |
| 2019 | 4.537,50 € | 15,5 % | 703,31 € | 149,74 € (3,3 %) | 853,05 € |
| 2020 | 4.687,50 € | 15,7 % | 735,94 € | 154,69 € (3,3 %) | 890,63 € |
| 2021 | 4.837,50 € | 15,9 % | 769,16 € | 159,64 € (3,3 %) | 928,80 € |
| 2022 | 4.837,50 € | 15,9 % | 769,16 € | 164,48 € (3,4 %) | 933,64 € |
| 2023 | 4.987,50 € | 16,2 % | 807,98 € | 184,54 € (3,7 %) | 992,52 € |
| 2024 | 5.175,00 € | 16,3 % | 843,53 € | 207,00 € (4,0 %) | 1.050,53 € |
| 2025 | 5.512,50 € | 17,1 % | 942,64 € | 231,53 € (4,2 %) | 1.174,17 € |
| 2026 | 5.812,50 € | 17,5 % | 1.017,19 € | 244,13 € (4,2 %) | 1.261,32 € |
| 2027* | 6.375,00 € | 17,5 % | 1.115,63 € | 286,88 € (4,5 %) | 1.402,51 € |
KV-Satz: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (mit Krankengeldanspruch) plus amtlicher durchschnittlicher Zusatzbeitrag (2015: Prognosewert); die Zusatzbeiträge einzelner Krankenkassen weichen ab. Pflege 2023 als Jahresdurchschnitt (bis Juni 3,4 %, ab Juli 4,0 %). Den Kinderlosenzuschlag tragen Beschäftigte allein; die Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist hier nicht dargestellt. *2027: vorläufig, Stand 04.11.2026.
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung
Die PKV funktioniert grundlegend anders als die GKV. Für viele Versicherte ergeben sich daraus handfeste Vorteile:
- Vertraglich vereinbarte Leistungen: Der Leistungsumfang steht in Ihrem Tarif und hängt nicht vom gesetzlichen Leistungskatalog der GKV ab. Änderungen sind nur in engen vertraglichen und gesetzlichen Grenzen zulässig.
- Leistungsumfang nach Wahl: zum Beispiel Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, hochwertiger Zahnersatz oder Heilpraktiker.
- Beiträge unabhängig vom Einkommen: Gehaltserhöhungen oder höhere Gewinne verteuern die PKV nicht.
- Schnellere Termine und freie Arztwahl, häufig auch bei Fachärzten und Spezialisten.
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit und wählbarer Selbstbehalt, um den Beitrag zu senken.
- Altersrückstellungen: Ein Teil Ihrer Beiträge wird angespart, um Beitragssteigerungen im Alter abzufedern.
Für Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler können in der Regel unabhängig von ihrem Einkommen zwischen GKV und PKV wählen, sofern keine besondere Versicherungspflicht besteht – etwa für Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Da sie in der GKV den gesamten Beitrag allein tragen, ist der Unterschied besonders spürbar.
Wichtig ist eine passende Absicherung des Verdienstausfalls: Ein Krankentagegeld zahlt bei längerer Krankheit einen vereinbarten Tagessatz und schützt so Ihr Einkommen. Viele Selbstständige verbinden es mit einem Selbstbehalt, um den laufenden Beitrag niedrig zu halten.
Für Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze
Angestellte können in die PKV wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. 2026 liegt sie bei 77.400 € brutto im Jahr. Wird die Grenze im laufenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis überschritten, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich zum Jahresende, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die Folgejahresgrenze übersteigt. Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung oberhalb der geltenden Grenze kann Versicherungsfreiheit bereits ab Beschäftigungsbeginn bestehen. Der Arbeitgeber beteiligt sich auch an der PKV mit einem Zuschuss, höchstens in der Höhe, die er in der GKV zahlen würde.
Die Grenze steigt jedes Jahr, für 2027 ist eine Anhebung auf 84.150 € vorgesehen (Kabinettsbeschluss, Zustimmung des Bundesrats steht aus). Wer knapp darüber liegt, sollte bedenken, dass er wieder versicherungspflichtig werden kann, wenn sein Gehalt die neue Grenze nicht mehr überschreitet.
Was Sie vor dem Wechsel ehrlich abwägen sollten
Die PKV ist eine Entscheidung für Jahrzehnte. Deshalb gehören auch die Nachteile auf den Tisch:
- Familie: In der GKV sind Kinder und nicht berufstätige Partner oft beitragsfrei mitversichert. In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
- Beiträge im Alter: Auch PKV-Beiträge steigen mit den Gesundheitskosten. Altersrückstellungen, der gesetzliche Zuschlag und spezielle Beitragsentlastungstarife helfen, diese Steigerung zu begrenzen.
- Gesundheitsprüfung: Vor der Aufnahme fragt der Versicherer Ihren Gesundheitszustand ab. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
- Rückkehr in die GKV: Ab 55 Jahren ist sie in der Regel ausgeschlossen, vorher nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gerade weil die Entscheidung langfristig wirkt, lohnt ein Vergleich mehrerer Versicherer und Tarife. Als Makler bin ich an keinen Versicherer gebunden.
Häufige Fragen
Ab welchem Einkommen kann ich in die PKV wechseln?
Als Angestellter, wenn Ihr regelmäßiges Jahresbruttogehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (2026: 77.400 €). Wird die Grenze im laufenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis überschritten, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich zum Jahresende, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die Folgejahresgrenze übersteigt. Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung oberhalb der geltenden Grenze kann Versicherungsfreiheit bereits ab Beschäftigungsbeginn bestehen. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können in der Regel unabhängig vom Einkommen wechseln, sofern keine besondere Versicherungspflicht besteht, etwa über die Künstlersozialkasse.
Ist die PKV günstiger als die GKV?
Das hängt von Alter, Gesundheit, Familie und gewünschten Leistungen ab. Gerade für junge, gesunde Selbstständige und Gutverdiener ist die PKV oft günstiger als der GKV-Höchstbeitrag von rund 1.226 € im Monat (2026, inklusive Pflegeversicherung) und bietet dabei mehr Leistungen. Für Familien mit nur einem Verdiener kann die GKV mit ihrer beitragsfreien Familienversicherung dagegen günstiger sein.
Steigen die Beiträge in der PKV im Alter stark an?
PKV-Beiträge steigen, wenn die Gesundheitskosten steigen. Altersrückstellungen und der gesetzliche Zuschlag von 10 % zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr dämpfen diese Entwicklung. Zusätzlich lassen sich Beitragsentlastungstarife vereinbaren, die den Beitrag im Ruhestand gezielt senken. Wie stark Beiträge künftig steigen, kann niemand garantieren.
Kann ich später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?
Nur eingeschränkt. Vor dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden, etwa als Angestellter unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen. Die Entscheidung für die PKV sollte deshalb gut überlegt sein.
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WeiterlesenVerfasst von Dipl.-Ing. Johannes Petasch, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO). . Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweiligen Tarif- und Versicherungsbedingungen. Werte für 2026 nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums.
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